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Stiftungszweck (Artikel 2a der Statuten)
Die Stiftung bezweckt, die finanzielle Unterstützung vorrangig von Seniorinnen (60+), welche länger (10 Jahre +) direkt im Dienste für Mitmenschen standen, wie z.B. Freiwilligendienste, bei der Pflege, im Haushalt, Spietx, Prosenectute, Sozialdienste, Behindertenwerke u.a. Ausnahmsweise können auch Senioren oder jüngere Menschen begünstigt werden.